Der Referenzzinssatz ist gesunken. Wenn dein Mietvertrag noch auf einem höheren Zinssatz basiert, hast du das Recht, die Miete zu senken. Prüfe es in 2 Minuten — kostenlos.
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Drei Schritte — fertig. Du brauchst nur deinen Mietvertrag.
Fotografiere deinen Mietvertrag mit dem Handy oder gib Mietzins und Referenzzinssatz manuell ein.
Wir berechnen sofort, ob du Anspruch hast und wie viel du monatlich und jährlich sparst.
Lade den juristisch korrekten Senkungsbrief gratis herunter oder lass ihn für CHF 9.90 eingeschrieben versenden.
Grundlage: Art. 270a OR (Schweizer Obligationenrecht)
Wenn der hypothekarische Referenzzinssatz seit deinem Vertragsabschluss gesunken ist. Steht in deinem Vertrag z.B. 1.75% und der aktuelle Satz ist 1.50%, hast du Anspruch.
Nein. Der Anspruch besteht auf erstes schriftliches Verlangen hin. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn er andere gestiegene Kosten geltend machen kann — was er beweisen muss.
Nein. Das Vorgehen ist gesetzlich klar geregelt. Mit unserem Brief hast du alles was du brauchst. Bei Ablehnung steht die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten gratis zur Verfügung.
Die Prüfung und der Brief-Download sind kostenlos. Für CHF 9.90 kannst du den Brief eingeschrieben per Post an deinen Vermieter schicken lassen — ohne selbst zur Post zu müssen.
Ja, die Texterkennung ist auf Schweizer Mietverträge auf Deutsch optimiert. Für den manuellen Weg brauchst du nur zwei Zahlen: Nettomietzins und den Referenzzinssatz im Vertrag.
Kostenlos, in 2 Minuten, ohne Login. Tausende Schweizer Mieter haben Anspruch — hole dir was dir zusteht.
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